Details
Gesetzlicher Auftrag
Aufgaben der Feuerwehr


Die Feuerwehr ist zur Rettung von Menschen, Tieren und zur allgemeinen Schadenwehr bei Bränden, Explosionen, Elementarereignissen sowie Erdbeben verpflichtet. Sie trifft bei unmittelbarer Bedrohung durch solche Gefahren die erforderlichen Abwehrmasssnahmen.

Jede Feuerwehr ist auch zur Hilfeleistung ausserhalb ihres Einsatzgebietes verpflichtet, sofern das die Aufgabenerfüllung in der eigenen Gemeinde nicht verunmöglicht.



Rettungen
Rettungen Die Feuerwehr Horgen wurde im Jahr 2019 zu 15 Personen- und Tierrettungen aufgeboten.



Brandbekämpfung
Brandbekämpfung Die Feuerwehr Horgen wurde im Jahr 2019 zu 18 Brandbekämpfungseinsätzen aufgeboten.



Elementarereignisse
Elementarereignisse Die Feuerwehr Horgen wurde im Jahr 2019 zu 12 Einsätzen nach Elementarereignissen aufgeboten.